Fördermitglieder

Fördermitglied des Vereines

kann jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, werden. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Fördermitglied des Vereins kann werden, wer sich nicht aktiv an der Vereinsarbeit beteiligt, im Übrigen aber die Ziele des Vereins finanziell fördern und unterstützen will.

Für die Aufnahme genügt eine schriftliche Beitrittserklärung verbunden mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags.

Die Fördermitglieder haben ein Informationsrecht, welches durch regelmäßige Informationen im Vereinsjournal erfüllt wird.

Die Fördermitgliedschaft dauert zunächst zwei Jahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, falls sie nicht drei Monate vor Ablauf der Jahresfrist schriftlich gekündigt wird.

Das Fördermitglied hat kein Stimmrecht.